Die Erosion des (Vogel-)Artenschutzes im Spitalwald durch den Ausbau der Windkraft
Im Spitalwald sind über acht der mehr als 30 sogenannten windkraftsensiblen Vogelarten (vgl. „Helgoländer Papier“) anzutreffen, darunter:
- Rotmilan
- Schwarzmilan
- Wanderfalke
- Baumfalke
- Wespenbussard
- Uhu
- Waldschnepfe
- Graureiher
Durch die umfangreichen Gesetzesänderungen, insbesondere im Jahr 2022 (zusammengefasst im „Habeck’schen Osterpaket“), wurden zahlreiche Einschränkungen und Anpassungen vorgenommen. So wurde die Liste der 30 windkraftsensiblen Arten auf lediglich 15 Arten reduziert (siehe auch „BI lebenswertes Böblingen “). Gleichzeitig wurden die Prüf- und Schutzradien für Horste drastisch verkleinert:
- Rotmilan: 500 m / 1200 m (vorher: 1500 m / 4000 m)
- Schwarzmilan: 500 m / 1000 m (vorher: 1000 m / 3000 m)
- Wanderfalke: 500 m / 1000 m (vorher: 1000 m)
- Baumfalke: 350 m / 450 m (vorher: 500 m / 3000 m)
- Wespenbussard: 500 m / 1000 m (vorher: 1000 m / 3000 m)
Die Waldschnepfe (500 m) und der Graureiher (1000 m / 3000 m) wurden sogar vollständig von der Liste gestrichen.
Bis 2020 galten für den Rotmilan in Baden-Württemberg sogenannte Dichtezentren, wenn mehr als vier Paar-Reviere in einem Umkreis von 3,3 km vorhanden waren. Diese Regelung wurde vom damaligen Umweltminister Untersteller auf mehr als sieben Paar-Reviere im selben Radius geändert. Für den Spitalwald und seine Umgebung galt zumindest das frühere Dichtezentrum (siehe z. B. Walz 2014 sowie „BI lebenswertes Böblingen“). Es ist jedoch fraglich, ob das neue Dichtezentrum von 2020 noch erreicht wird. Laut LUBW weisen sowohl das TK-Blatt Nagold 7418 NO als auch das TK-Blatt Stammheim 7318 SO jeweils vier bis sieben Revierpaare auf.
Im Großraum Böblingen-Herrenberg existieren Schwerpunkte der Artenvorkommen in den Kategorien A und B, die flächenmäßig in der „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie“ (LUBW 2022) dokumentiert sind. Es muss dringend darauf hingewiesen werden, dass diese Gegebenheiten möglicherweise die letzten Chancen bieten, artenschutzrelevante Argumente in die Genehmigungsverfahren einzubringen – sofern die Behörden ihre eigenen Vorgaben ernst nehmen.